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Beitragsbemessung

Mindest- und Höchstbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung werden vom Gesetzgeber jährlich neu festgelegt. Die Beitragsbemessungsgrenze legt dabei das zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags maximal anzurechnende Gehalt fest.

Die Versicherungspflichtgrenze gibt an, ab welchem Bruttogehalt man sich als Angestellter auch privat versichern kann. Wichtig: Ihr Gehalt muss in drei aufeinander folgenden Jahren über dieser Grenze liegen, damit die Pflicht zur Gesetzlichen Versicherung entfällt.

Die aktuellen Rechengrößen für das Jahr 2015:

  • Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung:
    4.125,00 € monatlich / 49.500,00 € jährlich
  • Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung:
    4.575,00 € monatlich / 54.900,- € jährlich
    Für bereits privat Versicherte gilt der Beitrag der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung.
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