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Beitragssätze

Die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung berechnen sich nach Ihrem Bruttogehalt (Link: Beitragsrechner), unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand. Pflichtversicherte zahlen den allgemeinen Beitragsatz, für freiwillig Versicherte gibt es noch den ermäßigten und den erhöhten Beitragssatz.

Allgemein oder ermäßigt - Unterschiede zwischen den Beitragssätzen

Der grundlegende Unterschied zwischen den Beitragssätzen besteht im Anspruch auf Krankengeld:

  • Pflichtversicherte und freiwillig versicherte Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall i.A. eine Lohnfortzahlung von 6 Wochen vom Arbeitgeber. Ab dem 43. Krankheitstag zahlt dann die Krankenkasse Krankengeld. In diesem Fall gilt der allgemeinen Beitragssatz.
  • Freiwillig Versicherte Selbstständige haben im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld. Für sie gilt der ermäßigte Beitragssatz.

 

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