Beitragssätze
Die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung berechnen sich nach Ihrem Bruttogehalt (Link: Beitragsrechner), unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand. Pflichtversicherte zahlen den allgemeinen Beitragsatz, für freiwillig Versicherte gibt es noch den ermäßigten und den erhöhten Beitragssatz.
Allgemein oder ermäßigt - Unterschiede zwischen den Beitragssätzen
Der grundlegende Unterschied zwischen den Beitragssätzen besteht im Anspruch auf Krankengeld:
- Pflichtversicherte und freiwillig versicherte Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall i.A. eine Lohnfortzahlung von 6 Wochen vom Arbeitgeber. Ab dem 43. Krankheitstag zahlt dann die Krankenkasse Krankengeld. In diesem Fall gilt der allgemeinen Beitragssatz.
- Freiwillig Versicherte Selbstständige haben im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld. Für sie gilt der ermäßigte Beitragssatz.