Freiwillig oder pflichtversichert?
Versicherungspflicht besteht in Deutschland für alle angestellten Arbeitnehmer, deren Gehalt unter der Versicherungspflicht-Grenze liegt. Diese Grenze liegt im Jahr 2011 voraussichtlich bei einem Jahresgehalt von 54.900,- € (4.575,00 € monatlich).
Für Angestellte, deren Gehalt über dieser Grenze liegt, Beamte und Selbstständige besteht die Versicherungspflicht nicht. Sie können sich privat versichern, oder als freiwillig Versicherter den gesetzlichen Krankenkassen beitreten.