Pflegeversicherung
Die Versicherungspflicht besteht unter den gleichen Kriterien wie bei der Krankenkassenversicherungspflicht. Beitragssätze zur Pflegeversicherung sind von der gewählten Krankenkasse unabhängig und betragen stets 1,7 % des Bruttogehalts. Bei einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte (Ausnahme Sachsen: 1,35% Arbeitnehmer, 0,35% Arbeitgeber).